Liebe Sportcluberinnen und Sportcluber, leibe Gäste!

Die Bayerische Staatsregierung hat folgende Entscheidung verkündet (ein Auszug, für uns relevant):

 

Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art.
Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort
und Stelle abgegeben werden.
Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig.
Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten.
Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

 

Dies betrifft auch unsere Vereinsgaststätte!

Mit der Bitte um Beachtung und dem Wunsch, jeder möge Gesund bleiben!

Eure Vorstandschaft